Beiträge von malu76

    Hallo Matthias,


    freut mich das du so zufrieden bist mit dem ZS.

    Die Stützlast wird defitiv nicht reichen. Jedes E bike ohne Akku wiegt 22 Kg, der Träger 18. Also werde ich das defitiv überschreiten. Ob das dann eine große Rolle spielt, keine AHnung, wahrscheinlich nicht.

    Die Ladegeschwindigkeit des ZS würde mir vollkommen reichen. Lade eh meist zuhause an der PV und wenn ich in Urlaub fahre dann habe ich auch Zeit.

    Das einzige wäre halt der Akku, da hätte ich gerne die LFP Zellen. ABer egal, es eilt ja nicht. Bei dem BYD ist das Händlernetzt halt wirklich total beschissen, beim MG ist es ein bisschen größer, aber auch nicht optimal. Mal sehen. Kommt Zeit, kommt Rat.


    mfg

    Marcus

    Hallo Matthias,


    bin gestern bei dem Händler vorbeigefahren, der Händler hat mir bestätigt das es genau so ist wie auf der Seite beschrieben. Irgendwie konnte ich das immer noch nicht glauben. Habe dann eine Anfrage beim TÜV gestellt. Gerade vorher kam die Antwort.



    leider muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Informationen zum großen Teil falsch sind.

    Es gilt zu unterscheiden zwischen einem Heckträger den man bspw. an der Heckklappe des Fahrzeugs Werkzeuglos befestigt und einer Anhängerkupplung die durch eingriff in die Fahrzeugstruktur montiert wird.

    Bei einem Heckträgersystem bspw. für die Heckklappe ist von Seiten des TÜVs nicht viel zu beachten, da es sich für uns dabei um Ladung handelt.


    Bei einer Anhängerkupplung sieht das Ganze jedoch anders aus. Für das montieren einer AHK benötigt das Fahrzeug mindestens eine in die Papiere eingetragene Stützlast. Ist wie in ihrem Fall keine Stützlast in die Papiere eingetragen, gibt es die Möglichkeit eine Stützlast eintragen zu lassen, hierzu benötigen Sie eine Herstellerfreigabe der Stützlast für ihr Fahrzeug vom Fahrzeughersteller. Weiterhin benötigt die Anhängerkupplung ein Prüfzeichen entweder in Form einer KBA-Nummer (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder einer E-Nummer.

    Sollten sich dann die Stützlast der Anhängerkupplung und die des Fahrzeuges unterscheiden, ist immer die niedrigere heranzuziehen.


    Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr TÜV SÜD

    Wie ein Händler jetzt auf die Idee kommt sowas zu behaupten und dann sogar noch auf der Internetseite zu veröffentlichen ist für mich schon ein derbes Vorgehen.

    Naja, zum Glück ist das jetzt geklärt.

    Also fällt der Atto 3 weg. Der MG ZS hat leider auch nur 50 kg Stützlast, eigentlich zu wenig, aber dann wird halt etwas überladen, oder ich warte einfach auf ein anderes Fahrzeug. Diese beiden wären halt recht günstig in neu zu bekommen.


    mfg

    Marcus

    Hallo Matthias,


    der neue ZS, oder er heisst ja dann MG S5 ist leider wieder 15 cm länger. Warum muss man eigentlich den Nachfolger immer größer bauen?

    Vom auto kommt auch ein Facelift raus, der hat dann auch die 75 kg Stütz und Anhängelast.

    Aber eines haben beide neue Varianten gemein, sie kosten halt dann wieder um die 40000.

    Jetzt wäre der BYD Atto3 in Bestausstattung neu für 28000 zu haben, der ZS in Luxery Variante und mit großem Akku für 25500 neu.


    Der BYD hat halt für mich die bessere Akkuchemie.


    mfg


    Marcus

    Hallo Matthias,

    ja, der ZS ist häher als der Atto 3 und auch etwas kleiner. Der Atto3 ist dafür etwas moderner. Stimmt,, am ZS kannst eine Kupplung verbauen, aber auch nur 50 kg Stützlast, ich brauche minimum 65 für meinen Trägher mit E Bikes.

    Der KOna hat 100 kg STützlast, verstehe da den Händler nicht. Denke aber auch, das da viele eben einfach keine Ahnung habem, bzw. nul INteresse.

    Ich habe jetzt schon einige angeschrieben wegen des TRägers beim Atto3. Entweder kommt gar keine ANtwort oder einfach nur ganz schlicht geht nicht.

    Am BYD würde mich halt der Akku reizen. Lange Garantie und eben lange haltbar.

    Schnelladen brauche ich nicht.

    Der ZS käme mir gelegen wegen der hohen Sitzposition, der kleineren Größe und der besseren Sicht nach hinten, wirkt aber schon altmodisch.

    Ich bin halt immer einer bar kaufen und dann totfahren, bis zum Ende.


    mfg


    Marcus

    Hallo Matthias,

    der Kupplungsverbauer ist zufällig nur 15 km von mir entfernt. Ich werde nächste Woche mal vorbeifahren und mit ihm persönlich reden.

    Es wäre ja top wenn das so wäre. Beim TÜV nachfragen wäre auch eine Option, aber da habe ich eine weitere Anreise, ausserdem weiß ich nicht mal o die mir das so beantworten.

    Ich habe ja noch keinen ZS, und werde mir ihn auch erst zulegen wenn ich die die 2 E Räder damit transportieren kann. Die Wahl ist gerade zwischen MG ZS und BYD Atto3, wobei bei dem 0 Stütz und Anhängelast drinn steht, und mir alle Händler die das Fahrzeug verkaufen gesagt haben man darf keine AHK KUpplung verbauen. ABer warum bietet dann der Ersatzteilemarkt überhaupt eine Kupplung an, für Fahrradträger bis 85 kg. Warum sollte sich ein Ausrüster die MÜhe machen das zu konstruieren wenn es nicht mölich wäre?

    mfg

    Marcus

    Hallo Matt,


    da steht auf der Internetseite vom Kupplungshändler


    Anhängelast/Stützlast

    Aktuelles THEMA:   Anhängerkupplungen als Halterungen für Fahrradträger bzw. Heckträger

    Anhängerkupplungen können grundsätzlich als Halterungen für Heckträger genutzt werden. Stützlast bzw. Tragkraft orientieren sich an den Angaben der Anhängerkupplung, Anhängelast bzw. Stützlastangaben in den Fahrzeugpapieren, ist hierzu nicht erforderlich. Gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür nicht. Es darf natürlich nicht die zulässige Hinterachslast überschritten werden. Die AHK ( bzw.Halterung oder Adapter für Heckträger) braucht nicht mal ein ECE-Prüfzeichen. Hat aber in vielen Fällen Eines. Die Anleitung des AHK-Herstellers entspricht einer ABE. Aber wie gesagt eine ABE an sich ist nicht nötig und gibt es auch nicht. Hingegen der Heckträger selbst muß ein ECE-Prüfzeichen aufweisen.

    Thema: Stützlast die in den Fahrzeugpapieren steht und in Verbindung mit einer Anhängerkupplung die stärker ausgelegt ist. In diesem Fall wird die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast ignoriert und es zählt nur die Stützlast der Anhängerkupplung. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Stützlasten und Anhängelasten beziehen sich nur auf Anhänger und nicht auf Heckträger bzw. Fahrradträger.

    Es ist schließlich auch erlaubt einen Heckträger an die Heckklappe anzubringen, bzw. es gibt auch hierzu keine gesetzliche Vorschriften. Auser der Fahrzeughersteller schränkt in diesem Fall etwas ein.

    FAZIT: Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich Adapter zur Befestigung eines Heckträger. Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig.


    Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich "Adapter zur Befestigung eines Heckträger". Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Anbauanleitung vom "AHK-Hersteller" entspricht einer ABE, wenn man das so bezeichnen will.

    Es ist auch keine Eintragung einer Prüfstelle ...wie z.B. TÜV notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.


    Das schreibt der Kupplungsversender und Verbauer auf seiner Internetseite. Ich frage mich nur wie wird das ganze den überprüft ob das ganze auch trägt?

    Rechtlich kann es ja in Ordnung sein, nur ob das ganze dan funktioniert oder wer eine Garantie bzw Haftung übernimmt ist für mich noch fraglich


    mfg


    Marcus